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Leib GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Leib GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Leib GmbH, Dinkelstraße 4, 86845 Großaitingen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Leib GmbH – nachfolgend „Leib GmbH“ – und ihren Auftraggebern über Planungsleistungen, Lieferungen, Montage- und Installationsleistungen sowie laufende Betreuungs-, Wartungs- und Serviceleistungen.

1.2 Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, wenn die Leib GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der Leib GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung der Leib GmbH oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.3 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin einbezogenen Leistungsbeschreibungen. Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen bleiben zulässig, sofern sie die vereinbarte Funktion und die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht wesentlich beeinträchtigen und ihm zumutbar sind.

3. Planungsleistungen

3.1 Die Leib GmbH erbringt Planungsleistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben, Unterlagen und der bei einer Besichtigung erkennbaren örtlichen Gegebenheiten.

3.2 Der Auftraggeber hat die Leib GmbH vollständig über alle Umstände zu informieren, die für Planung, Montage oder Betrieb von Bedeutung sein können. Hierzu gehören insbesondere vorhandene Leitungen, statische oder bauliche Besonderheiten, behördliche Vorgaben, Nutzungsbeschränkungen und Rechte Dritter.

3.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfassen Planungsleistungen keine statischen Berechnungen, Prüfungen verdeckter Bauteile, Schadstoffuntersuchungen, Genehmigungsplanungen oder Rechts- und Fördermittelberatung.

3.4 Prognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Verbrauchsannahmen und sonstige Ertrags- oder Einsparungsberechnungen beruhen auf den bei ihrer Erstellung bekannten Umständen. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar, sofern ein solcher nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und richtig zur Verfügung zu stellen sowie erforderliche Entscheidungen ohne schuldhaftes Zögern zu treffen.

4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich, ausreichend geräumt und gefahrlos erreichbar sind. Er stellt, soweit vereinbart oder üblicherweise erforderlich, geeignete Strom- und Wasseranschlüsse sowie Abstell- und Arbeitsflächen zur Verfügung.

4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder privatrechtlicher Zustimmungen dem Auftraggeber. Die Leib GmbH unterstützt ihn hierbei nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde.

4.4 Verzögerungen und Mehrkosten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, fehlender Mitwirkung oder nicht rechtzeitig geschaffener Voraussetzungen entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.

5. Montage und Ausführung

5.1 Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

5.2 Die Leib GmbH ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt die Leib GmbH.

5.3 Werden während der Arbeiten Umstände erkennbar, die bei Vertragsschluss trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht vorhersehbar waren, insbesondere verdeckte Leitungen, ungeeignete Bausubstanz, Schadstoffe oder unzutreffende Bestandsunterlagen, informiert die Leib GmbH den Auftraggeber. Erforderliche zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt, soweit nicht unverzügliche Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Schadens erforderlich sind.

5.4 Änderungs- und Zusatzwünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Vergütung, Ausführung und Termine haben. Sie werden nach Möglichkeit vor ihrer Umsetzung in Textform festgehalten.

6. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt

6.1 Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn sämtliche vom Auftraggeber zu schaffenden Voraussetzungen erfüllt und vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen eingegangen sind.

6.3 Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Leib GmbH liegen, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, unverschuldete Transport- oder Lieferstörungen sowie nicht vorhersehbare Ausfälle notwendiger Komponenten, verlängern die Leistungsfristen angemessen. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

6.4 Gerät die Leib GmbH in Verzug, richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

7.2 Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für nachträglich beauftragte Änderungen sowie für erforderliche Leistungen aufgrund nicht erkennbarer örtlicher oder technischer Gegebenheiten.

7.3 Die Leib GmbH kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der jeweils erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen. Gegenüber Verbrauchern gelten dabei die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

7.4 Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine solche Angabe, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen.

7.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

8. Abnahme

8.1 Soweit die Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, hat der Auftraggeber die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

8.2 Über die Abnahme kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Festgestellte Mängel werden darin dokumentiert und innerhalb angemessener Frist bearbeitet.

8.3 Die gesetzlichen Regelungen über eine Abnahme nach Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Frist bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Folgen hingewiesen wurden.

8.4 Laufende Betreuungs-, Wartungs- und Serviceleistungen unterliegen nur dann einer Abnahme, wenn dies im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder sich aus der Art der konkreten Einzelleistung ergibt.

9. Laufende Betreuung, Wartung und Service

9.1 Inhalt, Umfang und Reaktionszeiten der laufenden Betreuung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Betreuungs-, Wartungs- oder Servicevertrag. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet die Leib GmbH insbesondere keine permanente Überwachung, bestimmte Entstörungszeiten oder jederzeitige Erreichbarkeit.

9.2 Wartungs- und Betreuungsleistungen dienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft und der frühzeitigen Erkennung von Störungen. Sie begründen keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb oder dafür, dass sämtliche Störungen verhindert werden.

9.3 Der Auftraggeber hat festgestellte Störungen unverzüglich mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung zu melden und der Leib GmbH die zur Prüfung und Behebung notwendigen Zugänge zu Anlagen, Räumen, Systemen und technischen Daten zu ermöglichen.

9.4 Leistungen, die nicht vom vereinbarten Betreuungsumfang erfasst sind, insbesondere Reparaturen aufgrund äußerer Einwirkungen, unsachgemäßer Bedienung, Veränderungen durch Dritte oder nicht vereinbarter Verschleißteilersatz, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

9.5 Soweit eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, ergibt sich diese aus dem jeweiligen Vertrag. Gegenüber Verbrauchern beträgt eine Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Nach Ablauf einer vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

9.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

10. Mängelrechte

10.1 Für Mängel der Planungs-, Liefer- und Montageleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

10.2 Der Auftraggeber soll festgestellte Mängel möglichst unverzüglich in Textform anzeigen und so genau wie möglich beschreiben. Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern werden durch eine verspätete Anzeige nicht ausgeschlossen.

10.3 Die Leib GmbH ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber hat ihr hierfür eine angemessene Gelegenheit einzuräumen. Die weiteren gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.

10.4 Keine Mängelansprüche bestehen, soweit eine Beeinträchtigung auf normaler Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung, nicht eingehaltenen Wartungsvorgaben, ungeeigneten Betriebsbedingungen oder Veränderungen und Reparaturen durch den Auftraggeber oder nicht von der Leib GmbH beauftragte Dritte beruht und die Leib GmbH die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat.

10.5 Herstellergarantien sind selbstständige Leistungen des jeweiligen Herstellers. Sie schränken die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber der Leib GmbH nicht ein.

11. Haftung

11.1 Die Leib GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

11.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Nachunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Leib GmbH.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Gelieferte, noch nicht fest mit einem Grundstück oder Gebäude verbundene Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung der auf sie entfallenden Vergütung Eigentum der Leib GmbH.

12.2 Der Auftraggeber hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die Leib GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter zu informieren.

12.3 Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten. Weitergehende Vereinbarungen bedürfen einer gesonderten Regelung.

13. Unterlagen und Nutzungsrechte

13.1 An Angeboten, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Dokumentationen und sonstigen von der Leib GmbH erstellten Unterlagen verbleiben die gesetzlichen Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei der Leib GmbH.

13.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die speziell für ihn erstellten Unterlagen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Leib GmbH, soweit sie nicht zur Nutzung, Wartung oder Änderung der vertragsgegenständlichen Anlage erforderlich ist.

14. Datenschutz

Die Leib GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Die Leib GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

16.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Leib GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Die Leib GmbH bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026


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